DIE UMFAHRUNG MELLINGEN

Zahlen und Fakten des Vereins ByeBye Abschnitt 2

Montag, 6. September 2010
 
 

Vernehmlassung ab 3. Mai

  • Bedroht: Schwalbenschwanz
  • Bedroht: Schwalbenschwanz
  • Bedroht: Braunkehlchen
  • Bedroht: Feldschwirl
  • Bedroht: Silberreiher
  • Bedroht: Schnecken

Ab dem 3. Mai haben alle interessierten Organe und Personen die Möglichkeit an der Vernehmlassung zur Umfahrung Mellingen teilzunehmen. Alle Argumente gegen die Umfahrung Mellingen (Abschnitt 1 und Abschnitt 2) können eingebracht werden.

Alle Argumente und Vorschläge für Massnahmen welche der Bauherr (Kanton Aargau) bei einer etwaigen Realisierung der Umfahrung zu berücksichtigen hat sind anzubringen.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Naturschutz
  • Lärmschutz
  • Biodiversität
  • Grundwasserschutz
  • Hochwasserschutz
  • Naherholungsgebiet
  • behinderten gerechtes Bauen
  • zukünftiges Auenschutzgebiet
  • Uferschutzgebiete (Reuss und Franzosengraben)
  • sichere Übergänge für Schüler und Kinder
  • Schutz von Flora, Fauna, Habitat
  • erhalten der Fruchtfolgeflächen

um nur die wichtigsten Themen zu erwähnen. Die Informationen vom Kanton können im Internet bezogen werden. Vernehmlassung Umfahrung Mellingen beim Kanton

Publikation Vernehmlassung Umfahrung Mellingen durch den Kanton Aargau.

Mail an die Mitglieder, Vorgehen Vernehmlassung, Anhörung.

Vernehmlassungsunterlagen
Anhörungsbericht
Beilage 1 zum Anhörungsbericht (Projektübersicht).pdf
Beilage 2 zum Anhörungsbericht (Situation Abschnitt 1).pdf
Beilage 3 zum Anhörungsbericht (Situation Abschnitt 2).pdf
Beilage 4 zum Anhörungsbericht (Situation Flankierende Massnahmen).pdf

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