DIE UMFAHRUNG MELLINGEN

Zahlen und Fakten des Vereins ByeBye Abschnitt 2

Sonntag, 20. Mai 2012
 
 

Umfahrung Mellingen - Status Dezember 2010

Sehr geehrte Vereinsmitglieder

Ereignisreiche Wochen liegen hinter uns, wichtige Meilensteine liegen aber noch vor uns.

Unser Verein Bye Bye Abschnitt 2 hat es Dank der Mitarbeit vom gesamten Vorstand und mit der Unterstützung von Euch geschafft, Politiker, Grossräte, Verbände und Umweltorganisationen für unser Anliegen Umfahrung Mellingen JA – aber nicht so – OHNE ABSCHNITT 2 – zu interessieren.

Wir können auf breite Unterstützung zählen. Leider hatte und hat der Stadtrat Mellingen einen besseren Draht zu FDP, CVP und SVP. Wir haben es trotz massivster Einflussnahme und Machtdemonstration des bürgerlichen Blockes geschafft, das Behördenreferendum durchzusetzen.

Die Reaktion der Gemeinde Mellingen, einen Kredit ohne Grundlage und gesetzlicher Basis von Fr. 100‘000 für eine Informations- und  Abstimmungskampagne zu bewilligen, hat selbst uns vom Hocker gehauen.

Nach intensiver Abklärung mit Juristen aus Forschung, Lehre und Praxis, (vor allem der juristischen Fakultät der Uni Zürich)  konnte unsere Reaktion nur die sehr seltene Gemeindebeschwerde sein, ein Bürgerrecht das nur selten zur Anwendung kommt. Gegen einen gesetzeswidrigen Beschluss einer Gemeindeversammlung kann ja kein Referendum ergriffen werden. Hier muss die Gemeindeaufsicht des Kantons, des Departementes des Inneren auf Grund einer Gemeindebeschwerde eingreifen.

Die Beschwerde ist zu Ihrer Information als Anhang beigelegt. Zusätzlich ist im Anhang auch der Artikel mit Kommentar Reussbote vom 17.12.201 mit freundlicher Genehmigung von Herrn Nüssli  beigelegt.

Anmerkung zum Kommentar: Herr Nüssli hat sich explizit nur mit den demokratischen Bürgerrechten auseinandergesetzt und die Gemeindebeschwerde als fundamentales Bürgerrecht beleuchtet. Allerdings hat er in seinem Kommentar vergessen, sich mit den demokratischen Pflichten der Gemeinden und der Bürger auseinanderzusetzen.

Es ist auch die Pflicht einer Regierung (Regierungsrat des Kanton Aargau), dessen Parlament (Grossrat) und der Gemeinden, nur Projekte vorzulegen, welche mit den Gesetzen und Verordnungen von Bund, Kanton und Gemeinwesen übereinstimmen und die Anliegen der betroffenen Bevölkerung berücksichtigen.

Dies ist bei der Umfahrung Mellingen nicht der Fall. Das Projekt verletzt wie von unseren Parlamentariern im Grossen Rat stichhaltig vorgebracht in mehreren Fällen die Bundes- und Kantonalverfassung und mehrere Verordnungen des Bundes und des Kantons, bezüglich des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.

Ein Projekt wie eine Umfahrung Mellingen darf aber keine Zwängerei einer einzelnen Gemeinde sein, sondern muss ausgewogen und nachhaltig für eine Agglomeration sein. Dazu  gehören neben den umliegenden Gemeinden auch die Anliegen der Natur, der Umwelt, des Naturschutzes und die Sicherung der Naherholungsgebiete für zukünftige Generationen.

Fast 100 Gemeinden in der Schweiz haben ähnliche Verkehrsprobleme mit demokratischen Prozessen und Lösungen zu aller Zufriedenheit gelöst und in den Griff bekommen. Siehe Lösung Köniz und weitere.

Solange Mellingen die Diskussion zu einer vernünftigen und nachhaltigen Lösung mit seinen Nachbarn und den eigenen Einwohnern welche gegen die Umfahrung sind verweigert und versucht sich zusammen mit dem Kanton über Verfassung und Gesetze hinwegzusetzen, werden wir mit unseren Partnern, den Verbänden, Parteien und Politikern gegen das Projekt Umfahrung Mellingen kämpfen und uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Abschnitt 2 wehren.

Wir sind auf dem Weg zu unserem Ziel „Bye Bye Abschnitt2“  gut unterwegs. Wir brauchen aber weiterhin und immer wieder die tatkräftige Unterstützung von Euch Vereinsmitgliedern, damit wir das nächste Etappenziel, die kantonale Abstimmung am 15. Mai 2011 gewinnen.

Am 15. Mai 2011 heisst es dann: UMFAHRUNG MELLINGEN - NEIN

Wir wünschen Euch eine schöne Weihnachtszeit und einen super Start ins Neue Jahr 2011!

Charles Sigrist, Präsident «Bye Bye Abschnitt 2»

Kommentar:

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