Vorgeschichte: Das Dept. Bau und Verkehr des Kantons Aargau hat den "Planungsbericht Raumentwicklung AARGAU" ans BUVEK geschickt, mit dem Antrag die Umfahrung Mellingen mit Priorität A in den Infrastrukturfonds aufzunehmen. Begründung, Mellingen sei für den Kanton Aargau ein Entwicklungsschwerpunkt und brauche deshalb eine Hochleistungsstrasse, die Umfahrung Mellingen. Diese Strasse sei zu bauen um das Wohlgefühl der Einwohner Mellingens zu steigern, dafür müssten jedoch schwerwiegende Eingriffe in die Natur in Kauf genommen werden.
Antwort UVEK: Das UVEK hat den Antrag des Kanton Aargau abgelehnt und die Umfahrung Mellingen von Priorität A nach C zurückgestuft, deshalb gibt es kein Geld vom Bund aus dem Infrastrukturfond.
Begründung: Kosten/Nutzen-Verhältnis ungenügend. Die Entlastungswirkung wird aus folgenden Gründen als mässig eingestuft:
- Die zu erwartende Verkehrsbelastung (2020) wird als mässig eingestuft.
- Die Betroffenheit ist relativ gering. Der historische Kern ist zwar betroffen, aber nur in seiner Querachse auf rund 200-300m.
- Die Verkehrsreduktion wäre merklich, aufgrund des hohen Anteils kleinräumigen Quell-/Zielverkehrs aber nicht gross.
- Die Massnahme stellt einen bedeutenden Landschaftseingriff dar.
Resultat: Mit dieser Massnahme des UVEK erhält der Kanton keine Subvention aus Bern für die Umfahrung Mellingen. Das UVEK hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass die Umfahrung Mellingen als gesamtes ein unsinniges Vorhaben sei und aus der Sicht des Bundes nicht realisiert werden sollte.











