DIE UMFAHRUNG MELLINGEN

Zahlen und Fakten des Vereins ByeBye Abschnitt 2

Sonntag, 20. Mai 2012
 
 

Das Projekt Umfahrung Mellingen

Das Projekt Umfahrung Mellingen wurde an der Gemeindeversammlung Mellingen 2005 vom damaligen Gemeindepräsidenten Zürcher als „kleines Strässchen, auf welchem ein paar Autos um das Städtchen fahren und das jetzt maximal Fr. 20 Mio. koste“, verkauft.

Inzwischen mutierte das Projekt zum grösstmöglichen Strassentyp und die Projektkosten wurden auf Fr. 42 Mio. veranschlagt und weil dies zu teuer wurde, verzichtet der Kanton weitgehend auf begleitende und ausgleichende Massnahmen für die zerstörte Natur. Die Projektkosten betragen jetzt Fr. 36 Mio. Wichtig aber falsch war die 2008 in den Richtplan eingetragene Linienführung. Weil Mellingen zwischen 1990 und 2008 alle möglichen Linienübergänge für eine Umfahrung mit Wohn- und Gewerbebauten zugebaut hat, führt die geplante Strasse durch die zwei Naherholungsgebiete westlich von Mellingen, tangiert oder quert Natur-, Pflanzen-, Tier- und Landschaftsschutzgebiete von kantonaler und nationaler Bedeutung (Reussufer).

Die geplante Strasse führt durch den Siedlungstrenngürtel und den Grundwasserschutzbereich Au. Das UVEK hat anlässlich der Beurteilung des Agglomerationsplanes Aargau Ost unmissverständlich darauf hingewiesen, dass das Kosten- Nutzenverhältnis sehr negativ sei und dass die geplante Strasse einen bedeutenden Landschaftseingriff darstelle. Der Regierungsrat Aargau hat in seiner Botschaft an den Grossen Rat explizit aufgeführt, dass im Bereich des geschützten Reussufers grundsätzlich nicht gebaut werden darf, weil das Reussufer im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN Objekt 1305) unter besonderen Schutz gestellt wurde. Ein Gutachten der zuständigen eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK wurde trotz Anmahnung beim Baudepartement des Kantons bis jetzt nicht eingeholt.

Das Ägelmoos ist ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Es wird durch die geplante Umfahrung von seinen angrenzenden Gebieten abgeschnitten und würde zu einem unbrauchbaren Tümpel verkommen. Damit der Abschnitt 2 überhaupt realisiert werden könnte, müsste zwischen Mellingen und Büblikon (Wohlenschwil) ein Damm von fast 300m Länge und 8m Höhe gebaut werden, damit der Übergang behindertengerecht und für die grossen landwirtschaftlichen Fahrzeuge tauglich wäre.

Wir haben uns während der Phase der Ausarbeitung des Projektes eingebracht. Alle unsere Vorschläge und Einwände blieben unberücksichtigt. Das Gespräch wurde uns von allen Amtsstellen verweigert.

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